AGB

Stand: Februar 2016

1. ANMELDUNG
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde der Veranstalterin Carolina Goebel-Plagens (nachfolgend Veranstalterin genannt) den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem, in der Anmeldung genannten Seminar an. Abgeschlossen wird dieser Vertrag durch die schriftliche Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) der Veranstalterin.

2. BEZAHLUNG
Die Zahlung der Seminarkosten wird spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Ist der vollständige Reisepreis bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars nicht bei der Veranstalterin eingegangen, so wird diese dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Lässt der Kunde die Nachfrist verstreichen ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen, so kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Diese wird dann von ihrer Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Nr. 4 verlangen.

3. PREIS- UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Seminarleistungen ergeben sich aus der Ausschreibung im jeweiligen Seminarprogramm bzw. auf der entsprechenden Webseite www.reiki-federleicht.de. In den Seminarleistungen sind die, in der Ausschreibung genannten Leistungen beinhaltet. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Seminarleistung, die den Gesamtcharakter des Seminars verändert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach der Erklärung von Seminaränderungen durch die Veranstalterin muss der Kunde die vorgenannten Rechte unverzüglich in schriftlicher Form geltend machen.
Nimmt der Kunde einzelne Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden infolge von vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminar- / Kurspreises.

4. RÜCKTRITTS- UND KÜNDIGUNGSRECHT SEITENS DES KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Seminarbeginn zurücktreten. Der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin ist maßgebend. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann die Veranstalterin anstelle des weggefallenen Vergütungsanspruches Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und / oder Aufwendungen in Form einer angemessenen Entschädigung verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Buchungs- / Seminarbestätigung. Die Veranstalterin kann den Ersatzanspruch prozentual zum Reisepreis nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen Seminarbeginn pauschalieren. Dem Kunden steht es frei den Nachweis zu führen, dass der Veranstalterin ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. 
Die Stornogebühren berechnen sich pro Person in Prozenten des / Seminarpreises wie folgt: 
Bis zum 42.Tag vor Seminarbeginn 25%, bis zum 14.Tag vor Seminarbeginn 50%, bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn 75%, bis zum 1. Tag vor Seminarbeginn 90% und bei Nichtantritt zum Seminarbeginn 100%.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.

5. UMBUCHUNG
Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Seminarerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzlich bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten eine Pauschale in Höhe von € 50,- zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reise- / Seminarpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. RÜCKTRITT DURCH DIE VERANSTALTERIN CAROLINA GOEBEL-PLAGENS
Die Veranstalterin kann vom Seminar- / Kursvertrag in folgenden Fällen vor Antritt des Seminars / Beginn des Kurses oder nach Antritt des Seminars / Beginn des Kurses kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist: 
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens der Veranstalterin nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Veranstalterin, so behält sie den Anspruch auf den Seminar- / Kurspreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenige Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Außergewöhnliche Umstände
: Wird das Seminar / der Kurs infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt, durch extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Veranstalterin als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Veranstalterin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Veranstalterin verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

7. HAFTUNG
Die Veranstalterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Seminar- / Kursvorbereitung, für die sorgfältige und gewissenhafte Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Seminar- / Kursausschreibung auf ihrer Webseite.
 Liegt ein Mangel vor, kann der Seminar- / Kursteilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Seminarpreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel des Seminars beruht auf einem Umstand, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat.
 Die Veranstalterin beschränkt die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den einfachen Seminar- / Kurspreis (je Kundin / Kunde und Seminar / Kurs) für die Zeiten der Seminar- / Kurseinheiten. Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Seminarausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung der Veranstalterin sind. Die Veranstalterin haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Veranstalterin ursächlich geworden sind.
 Für die geführten Wanderungen, Besuche von Veranstaltungen oder ähnlichen Leistungen, die nicht in ein Teil des Seminar- / Kursprogrammes sind, sondern fakultativ, übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung, die Seminar- / Kursteilnehmer gehen auf eigenes Risiko. Für zusätzliche Ausflüge am Ort des Seminars / Kurses übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Für die Unterkunft/Verpflegung am Ort des Kurses übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Der Kunde nimmt am zusätzlich zum Seminar / Kurs angebotenen Begleitprogramm auf eigenes Risiko teil.

8. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Veranstalterin Carolina Goebel-Plagens mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, entsteht kein Anspruch auf Minderung.

9. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für Ansprüche gegen die Veranstalterin Carolina Goebel-Plagens ist Murnau am Staffelsee.

10. GÜLTIGKEIT
Diese allgemeinen Bedingungen erkennt jeder Kunde als Bestandteil des Seminar- / Kursvertrages an. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Seminar- / Kursvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge.

11. VERSICHERUNGEN – EMPFEHLUNGEN
Es wird empfohlen eine übliche Reisekostenrücktritts- bzw. Reisekostenabbruchversicherung, Unfallversicherung, Auslandkrankenversicherungen usw. abzuschließen.
Murnau am Staffelsee,

01.02.2016
 Carolina Goebel-Plagens

KONTAKTDATEN
Carolina Goebel-Plagens
Mühlstraße 5
82418 Murnau am Staffelsee
Tel. +49 (0)157 – 78 88 23 58
E-Mail: info@reiki-federleicht.de
Internet: www.reiki-federleicht.de
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